Sie haben eine Projektidee oder einen Projektvorschlag? Wir unterstützen Sie!
Das Regionalmanagement kann bei Bedarf helfen, aus einer diffusen Projektidee etwas Konkretes zu entwickeln. Weiterhin unterstützt es bei der Verschriftlichung des Projektes (Projektskizze), der Fördermittelsuche und der Antragsstellung. Auch eine Begleitung der Projektumsetzung ist möglich. Im Nachgang des Projektes erhalten Sie Hilfestellung die Berichtspflichten zu erfüllen und den Verwendungsnachweis zu erstellen. Die Beratung und Unterstützung durch das Regionalmanagement ist kostenlos!
Der Weg zum Projekt
Darstellung: SWECO GmbH 2022
Wer kann eine Projektförderung beantragen?
Sowohl öffentliche Projektträger, bspw. Kommunen und Kirchen, als auch private Projektträger, wie Vereine, Verbände, Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen können eine Förderung ihres Vorhabens beantragen.
Welche Projekte werden gefördert?
Gemäß den Basiskriterien, muss das Projektvorhaben:
- in der LEADER-Region Moorexpress-Stader Geest angesiedelt oder ein Kooperationsvorhaben sein
- mindestens einem Handlungsfeld des Regionalen Entwicklungskonzeptes zuzuordnen sein und einen Fördertatbestand erfüllen
- auf einer aussagekräftigen Projektskizze oder einem Konzept beruhen
- das Gender Mainstreaming berücksichtigen
- Barrierefreiheit berücksichtigen
- keine einzelne Bevölkerungsgruppen diskriminieren
- mindestens zwei Qualitätskriterien erfüllen
Entspricht das Projekt dem Entwicklungskonzept der Region und erfüllt die Basiskriterien, wird es der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) präsentiert. Die LAG entscheidet, ob das Projekt im Rahmen der LEADER-Förderung weiterverfolgt werden soll. Wird ein Vorhaben von der LAG befürwortet, kann der Projektträger den formalen Förderantrag bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg einreichen. Dazu muss das Projekt in der Regel weiter konkretisiert und detaillierte Kostenschätzungen eingeholt werden. Zudem muss die Finanzierung sichergestellt sein. Das Regionalmanagement leistet gerne Unterstützung dabei.
WICHTIG: Vor Erhalt des Zuwendungs- bzw. Bewilligungsbescheides darf nicht mit dem Projekt begonnen werden! Unter Umständen kann ein vorzeitiger Vorhabenbeginn bewilligt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Basisfördersatz liegt bei 50 % der Projektkosten für Vorsteuerabzugsberechtigte. Nicht Vorsteuerabzugsberechtigte erhalten 65 % Basisförderung. Die Umsatzsteuer zählt nicht zu den Projektkosten und ist daher nicht förderfähig - ausgenommen kommunale Projektträger.
Durch eine Bonusregelung können zusätzliche Prozentpunkte erreicht werden, bspw. wenn das Projekt digitale Aspekte berücksichtigt, mehrere Handlungsfelder betrifft, auf einer Kooperation basiert, der gesamten Region nützt oder nennenswerte Aspekte im Natur-/ Moor- / Umwelt- oder Klimaschutz beinhaltet.
Das Mindestfördervolumen beträgt für private Antragsteller 5.000,00 Euro; für öffentliche Antragsteller 2.500,00 Euro. Maximal wird ein Projekt mit 150.000,00 Euro gefördert.
Private Projektträger müssen zudem eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 25 % der LEADER-Förderung nachweisen. Das heißt, dass das Projekt mit öffentlichen Geldern unterstützt werden muss. Stellen, die eine öffentliche Kofinanzierung leisten können, sind z. B. die Kommunen, Landkreise, Kirchen und bestimmte Stiftungen.
Beispiel: Die Projektkosten betragen 10.000 €. Bei einer 50 %-Förderung würde die LEADER-Förderung 5.000 € betragen. Somit müssen 1.250 € Kofinanzierung nachgewiesen werden (5.000 € x 0,25). Die verbleibenden 3.750 € (10.000 € - 5.000 € - 1.250 €) müssen anderweitig aufgebracht werden (z. B. eigene Mittel des Projektträgers, Spenden, Drittmittel anderer Geldgeber).
Zeitplan
Projektanfragen können das ganze Jahr über mit dem Regionalmanagement abgestimmt werden. Beachten Sie, dass jeweils 6 Wochen vor der nächsten LAG-Sitzung, das Projekt eine ausreichende Reife haben und die Projektskizze vollständig ausgefüllt sein muss, damit die LAG über Ihr Vorhaben entscheiden kann.
Die nächsten Termine sind:
Projektstichtag 16. Oktober zur LAG-Sitzung am 27. November
Wird Ihr Projekt von der LAG befürwortet, haben Sie Zeit Ihr Projekt weiter zu konkretisieren und einen Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung zu stellen.
Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert in der Regel 6-8 Wochen.
Sobald das Projekt fertiggestellt ist und Sie den Verwendungsnachweis erbringen können, d. h. einen Nachweis über die Umsetzung des Projektvorhabens und der tatsächlich getätigten Ausgaben, können Sie den Auszahlungsantrag stellen.
Unterlagen für Ihren Förderantrag
In unserer Broschüre "How to LEADER?!" ist das Wichtigste zur Einreichung eines potenziellen Förderprojektes kurz und knapp zusammengefasst.
Im ersten Schritt füllen Sie, ggf. gemeinsam mit dem Regionalmanagement, die Projektskizze aus.
Nur wenn Sie einen positiven Beschluss der LAG zu Ihrem Projektvorhaben erhalten, können Sie den Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (Geschäftsstelle Bremerhaven) stellen.